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Böhmer begrüßt Verabschiedung des neuen Zuwanderungsgesetzes |
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Die Staatsministerin für Integration, Maria Böhmer, hat die Verabschiedung des neuen Zuwanderungsgesetzes als "wichtigen Schritt für eine bessere Integration von Migrantinnen und Migranten" begrüßt.
Mit dem Gesetz würden insbesondere die Rechte von Frauen aus Zuwandererfamilien gestärkt, betonte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung. Durch die Festlegung des Nachzugsalters auf mindestens 18 Jahre für Ehegatten könne die Zwangsverheiratung sehr junger Mädchen und Frauen verhindert werden. Die gleichzeitige Einführung des Spracherwerbs im Heimatland erleichtere den Frauen die ersten Schritte in Deutschland, so Böhmer: "Wer Grundkenntnisse der deutschen Sprache besitzt, findet sich in unserem Land von Anfang an leichter zurecht und kann ein selbstbestimmteres Leben führen." Mit der zeitgleichen Verabschiedung der bundesgesetzlichen Regelung zum Bleiberecht werde Rechtssicherheit für zehntausende langjährig Geduldete geschaffen, unterstrich die Staatsministerin. "Viele der Geduldeten können nun bis Ende 2009 eine Arbeit aufnehmen und damit ihre Chance für einen gesicherten Aufenthalt in Deutschland ergreifen. Indem sie selbst für sich und ihre Familien sorgen, können sie sich auch leichter in unsere Gesellschaft integrieren denn Integration und Arbeit gehören zusammen." Die Integrationsbeauftragte appellierte an die zuständigen Behörden in den Ländern und Kommunen, bei der Ausführung der Bleiberechtsregelung großzügig vorzugehen. Beispielsweise sei nicht der Stundenlohn ausschlaggebend, sondern die Frage, ob das Arbeitseinkommen zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreiche. Böhmer begrüßte ausdrücklich eine Weisung der Bundesagentur für Arbeit, mit der dies vor kurzem klargestellt wurde. "Auch die Arbeitgeber müssen ihren Beitrag leisten, in dem sie Geduldeten die gleichen Chancen auf einen Arbeitsplatz geben wie anderen Bewerbern", forderte Böhmer. Mit der Absenkung der Schwellenwerte für die Niederlassung von Selbständigen sei ein erster wichtiger Schritt zur Erleichterung hochqualifizierter Zuwanderung vollzogen, ergänzte Böhmer: "Diesem Schritt müssen zügig weitere folgen, damit Deutschland im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe mithalten kann." Mit der Gesetzesnovelle wird der Schwellenrichtwert für die Investitionssumme von 1 Million Euro auf 500.000 Euro gesenkt.
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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Letzte Aktualisierung ( Samstag, 16. Juni 2007 )
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