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Osman Engin

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Böhmer begrüßt Verabschiedung des neuen Zuwanderungsgesetzes PDF Drucken E-Mail
 
Wappen Bundesrepublik DeutschlandDie Staatsministerin für Integration, Maria Böhmer, hat die Verabschiedung des
neuen Zuwanderungsgesetzes als "wichtigen Schritt für eine bessere Integration
von Migrantinnen und Migranten" begrüßt.


Mit dem Gesetz würden insbesondere die Rechte von Frauen aus Zuwandererfamilien
gestärkt, betonte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung. Durch die
Festlegung des Nachzugsalters auf mindestens 18 Jahre für Ehegatten könne die
Zwangsverheiratung sehr junger Mädchen und Frauen verhindert werden. Die
gleichzeitige Einführung des Spracherwerbs im Heimatland erleichtere den Frauen
die ersten Schritte in Deutschland, so Böhmer: "Wer Grundkenntnisse der deutschen
Sprache besitzt, findet sich in unserem Land von Anfang an leichter zurecht und
kann ein selbstbestimmteres Leben führen."
 
Mit der zeitgleichen Verabschiedung der bundesgesetzlichen Regelung zum
Bleiberecht werde Rechtssicherheit für zehntausende langjährig Geduldete
geschaffen, unterstrich die Staatsministerin. "Viele der Geduldeten können nun
bis Ende 2009 eine Arbeit aufnehmen und damit ihre Chance für einen gesicherten
Aufenthalt in Deutschland ergreifen. Indem sie selbst für sich und ihre Familien
sorgen, können sie sich auch leichter in unsere Gesellschaft integrieren denn
Integration und Arbeit gehören zusammen."
 
Die Integrationsbeauftragte appellierte an die zuständigen Behörden in den
Ländern und Kommunen, bei der Ausführung der Bleiberechtsregelung großzügig
vorzugehen. Beispielsweise sei nicht der Stundenlohn ausschlaggebend, sondern die
Frage, ob das Arbeitseinkommen zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreiche.
Böhmer begrüßte ausdrücklich eine Weisung der Bundesagentur für Arbeit, mit der
dies vor kurzem klargestellt wurde. "Auch die Arbeitgeber müssen ihren Beitrag
leisten, in dem sie Geduldeten die gleichen Chancen auf einen Arbeitsplatz geben
wie anderen Bewerbern", forderte Böhmer.
 
Mit der Absenkung der Schwellenwerte für die Niederlassung von Selbständigen sei
ein erster wichtiger Schritt zur Erleichterung hochqualifizierter Zuwanderung
vollzogen, ergänzte Böhmer: "Diesem Schritt müssen zügig weitere folgen, damit
Deutschland im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe mithalten kann."
Mit der Gesetzesnovelle wird der Schwellenrichtwert für die Investitionssumme von
1 Million Euro auf 500.000 Euro gesenkt.

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
 
 
Letzte Aktualisierung ( Samstag, 16. Juni 2007 )
 
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